GEMEINDEVERBÄNDE FELDKIRCHEN
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Sozialhilfeverband Feldkirchen
Der Sozialhilfeverband Feldkirchen ist Eigentümer und Betreiber des Seniorenwohnheims Lindl. Die Betriebsführung für Betreuung, Versorgung und Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner wurde an die gemeinnützige Feldkirchner Pflegebetriebsgesellschaft m.b.H. übertragen.
Dennoch bleibt der Sozialhilfeverband weiterhin Eigentümer sowie zentraler Vertragspartner für die Heimbewohner, das Land Kärnten und weitere öffentliche Stellen. Darüber hinaus trägt der Verband die Verantwortung für die finanzielle und infrastrukturelle Sicherstellung des Heimbetriebs und sorgt für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Pflege- und Betreuungsangebote.
Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige Versorgung sowie ein würdevolles und sicheres Lebensumfeld für alle Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten.
Gemeinsam mit dem Land Kärnten, den Bezirksgemeinden bietet der Sozialhilfeverband Feldkirchen zusätzlich ein kostenfreies Serviceangebot der Pflegekoordination für ältere Menschen und zu betreuende Angehörige an. In allen Gemeinden des Bezirks stehen Ihnen Pflegekoordinatorinnen hilfreich zur Seite!
Sozialhilfeverband Feldkirchen
Rabensdorf 45
9560 Feldkirchen
Tel.: +43 (0) 4276 / 4100 0
E-Mail: office@gdevb.at
Seniorenwohnheim Lindl
Rottendorfer Straße 20
9560 Feldkirchen
Tel.: +43 (0) 4276 / 3077 677
Fax: +43 (0) 4276 / 3077 17
Gemeinnützige Feldkirchner Pflegebetriebsgesellschaft m.b. H.
Rabensdorf 45
9560 Feldkirchen
Firmenbuch Nr.: 393356s
Handelnde Personen:
GF Stefan Hinteregger, BA MA MBA
Gesellschafter:
Sozialhilfeverband Feldkirchen
Anteil: 100,00 %
Eindrücke vom Seniorenwohnheim Lindl
SOZIALHILFEVERBAND FELKIRCHEN
Ansprechpartner
Zur Erfüllung der Aufgaben des Sozialhilfeverbandes Feldkirchen i. K. sind der Verbandsrat, der Vorstand, die Vorsitzende, die Geschäftsführung und der Kontrollausschuss bestellt.
Der Verbandsrat besteht aus den zehn Bürgermeistern der Bezirksgemeinden. Im Verbandsrat werden Personalangelegenheiten, die Geschäftsordnung und Finanzen beschlossen. Zusätzlich verantwortet der Verbandsrat die Wahl des Vorstandes und Kontrollausschusses des Verbandes.
Dem Vorstand obliegt die Vorberatung und Antragstellung an den Verbandsrat in allen der Beschlussfassung des Verbandsrats unterliegenden Angelegenheiten sowie die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Sozialhilfeverbandes, die nicht durch Gesetz einem anderen Organ übertragen sind. Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern, wobei der Vorsitzenden den Sozialhilfeverband vertritt.
Die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Sozialhilfeverbandes fallen in die Zuständigkeit der Geschäftsführung.














