SCHULGEMEINDEVERBAND FELDKIRCHEN

Information & Formulare
Schulsprengel

Pflichtsprengel:
Der Pflichtschulsprengel für die Mittelschulen im politischen Bezirk Feldkirchen umfasst das Gebiet des politischen Bezirkes Feldkirchen (deckungsgleicher Sprengel).

NEU: Berechtigungssprengel:
Gemäß der Verordnung der Bildungsdirektion für Kärnten gilt das gesamte Bundesland Kärnten als Berechtigungssprengel für den Besuch öffentlicher Mittelschulen.

Die Regelung des Berechtigungssprengels gilt bis zum Beginn des Schuljahres 2026/27 ausschließlich für die Aufnahme in die 5. Schulstufe einer öffentlichen Mittelschule des Schuljahres 2026/2027.

Für den Besuch aller Schulstufen der öffentlichen Mittelschulen in Kärnten besteht die Möglichkeit des Berechtigungssprengels ab Beginn des Schuljahres 2026/27.

Die maßgeblichen Verordnungen sind in der jeweils geltenden Fassung auf der Homepage der Bildungsdirektion für Kärnten abrufbar:

Rechtliches auf bildung-ktn.gv.at ↗︎ Rechtliches auf bildung-ktn.gv.at ↗︎
Ansuchen-Schulsprengelwechsel.pdf Ansuchen-Schulsprengelwechsel-fremder-Sprengel.pdf