SCHULGEMEINDEVERBAND FELDKIRCHEN
Information & Formulare
Schulsprengel
Pflichtsprengel:
Der Pflichtschulsprengel für die Mittelschulen im politischen Bezirk Feldkirchen umfasst das Gebiet des politischen Bezirkes Feldkirchen (deckungsgleicher Sprengel).
NEU: Berechtigungssprengel:
Gemäß der Verordnung der Bildungsdirektion für Kärnten gilt das gesamte Bundesland Kärnten als Berechtigungssprengel für den Besuch öffentlicher Mittelschulen.
Die Regelung des Berechtigungssprengels gilt bis zum Beginn des Schuljahres 2026/27 ausschließlich für die Aufnahme in die 5. Schulstufe einer öffentlichen Mittelschule des Schuljahres 2026/2027.
Für den Besuch aller Schulstufen der öffentlichen Mittelschulen in Kärnten besteht die Möglichkeit des Berechtigungssprengels ab Beginn des Schuljahres 2026/27.
Die maßgeblichen Verordnungen sind in der jeweils geltenden Fassung auf der Homepage der Bildungsdirektion für Kärnten abrufbar:


