SCHULGEMEINDEVERBAND FELDKIRCHEN
Ansprechpartner
Zur Erfüllung der Aufgaben des Schulgemeindeverbandes Feldkirchen i. K. sind der Verbandsrat, der Vorstand, die Vorsitzende, die Geschäftsführung und der Kontrollausschuss bestellt.
Mitglieder des Verbandsrats sind die zehn Bürgermeistern des politischen Bezirkes. Im Verbandsrat werden Personalangelegenheiten, die Geschäftsordnung und Finanzen beschlossen. Zusätzlich verantwortet der Verbandsrat die Wahl des Vorstandes und Kontrollausschusses des Verbandes.
Dem Vorstand obliegt die Vorberatung und Antragstellung an den Verbandsrat in allen der Beschlussfassung des Verbandsrats unterliegenden Angelegenheiten sowie die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Schulgemeindeverbandes, die nicht durch Gesetz einem anderen Organ übertragen sind. Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern, wobei der Vorsitzenden den Schulgemeindeverband vertritt.
Die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Schulgemeindeverbandes fallen in die Zuständigkeit der Geschäftsführung.






