GEMEINDEVERBÄNDE FELDKIRCHEN
Willkommen auf der Seite des
Schulgemeindeverbands Feldkirchen
Wir freuen uns, Ihnen auf dieser Seite umfassende Informationen rund um den Schulgemeindeverband Feldkirchen sowie die schulischen Möglichkeiten im Bezirk Feldkirchen zur Verfügung zu stellen.
Unsere Website bietet Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Anlaufstelle, um Verwaltungsabläufe oder Amtswege rund um das Thema Schule und Bildung bequem von zu Hause aus zu erledigen. Hier finden Sie nicht nur wichtige Dokumente und Formulare zum Download, sondern auch die entsprechenden Ansprechpartner, die Ihnen bei Fragen weiterhelfen können.
Der Schulgemeindeverband Feldkirchen ist für die Organisation und Verwaltung von Schulen im Bezirk zuständig. Wir kümmern uns um die Instandhaltung der Gebäude, die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur und die Förderung einer positiven Lernumgebung für alle Schülerinnen und Schüler. Auf dieser Seite können Sie sich über alle relevanten Themen informieren – von Schulentwicklung über Veranstaltungen bis hin zu administrativen Prozessen.
Wir sind stets bemüht, Ihre Anfragen schnell und effizient zu bearbeiten, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Ihr Vertrauen ist uns wichtig, und wir möchten Ihnen einen transparenten Einblick in unsere Aufgaben und Verantwortlichkeiten ermöglichen.
Schulgemeindeverband Feldkirchen
Rabensdorf 45
9560 Feldkirchen
Tel.: +43 (0) 4276 / 4100 0
E-Mail: office@gdevb.at
SCHULGEMEINDEVERBAND FELDKIRCHEN
Ansprechpartner
Zur Erfüllung der Aufgaben des Schulgemeindeverbandes Feldkirchen i. K. sind der Verbandsrat, der Vorstand, die Vorsitzende, die Geschäftsführung und der Kontrollausschuss bestellt.
Mitglieder des Verbandsrats sind die zehn Bürgermeistern des politischen Bezirkes. Im Verbandsrat werden Personalangelegenheiten, die Geschäftsordnung und Finanzen beschlossen. Zusätzlich verantwortet der Verbandsrat die Wahl des Vorstandes und Kontrollausschusses des Verbandes.
Dem Vorstand obliegt die Vorberatung und Antragstellung an den Verbandsrat in allen der Beschlussfassung des Verbandsrats unterliegenden Angelegenheiten sowie die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Schulgemeindeverbandes, die nicht durch Gesetz einem anderen Organ übertragen sind. Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern, wobei der Vorsitzenden den Schulgemeindeverband vertritt.
Die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Schulgemeindeverbandes fallen in die Zuständigkeit der Geschäftsführung.







